Mittwoch, 28. Dezember 2011

Alles auf "Anfang" - Neue Kanzlei in 2012

Das Jahr 2011  neigt sich dem Ende zu und es ist eine Binsenweisheit, dass jedes Ende auch einen neuen Anfang bedeutet. Für mich hält das Jahr 2012 allerdings tatsächlich eine beträchtliche Neuerung bereit:
Ich scheide mit dem 31.12.2011 aus der Kanzlei Brennecke & Partner aus und betreibe (wieder) meine eigene Kanzlei. Die Gründe dafür sind zu vielschichtig, um sie in diesem Blog zu erläutern und gehören auch  - zumindest teilweise - nicht in die Öffentlichkeit.

Ich freue mich darauf, meine Arbeitsweise und mein Arbeitsumfeld wieder mehr auf die mir richtig erscheinende Weise beeinflussen zu können.

Meine Mandanten finden mich zukünftig in schönen & geschichtsträchtigen Räumen im "Streit´s Haus" (einige Impressionen) am Jungfernstieg, im Herzen von Hamburg. Ich bin überzeugt, dass sich meine Mandanten hier wohlfühlen werden, auch wenn die Qualität der anwaltlichen Arbeit unabhängig von den Räumlichkeiten ist (oder doch sein sollte).....

Ich werde auch im Jahr 2012 versuchen, meinen Lesern mit diesem Blog Interessantes über den "Sinn und Wahnsinn der Juristerei" näher zu bringen und möchte mich bei dieser Gelegenheit für fast 23.000 Aufrufe aus aller Welt  in rd. 20 Monaten bedanken, wobei die Zugriffszahlen im letzten Jahr stark gestiegen sind. Zu wissen, dass meine Beiträge auch gelesen werden, motiviert mich natürlich sehr.

Für heute wünsche ich allen meinen Lesern und denen, die es (hoffentlich) noch werden, einen erfolgreichen und vor allem gesunden Start in das Jahr 2012 - ich bin sehr gespannt, was es uns allen bringen wird !

Freitag, 16. Dezember 2011

Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig

Viele kennen das: vom genehmigten Kredit werden ersteinmal bis zu 3,5% Bearbeitungsgebühr abgezogen. Inzwischen haben mehrere Oberlandesgerichte diese Gebühr für unzulässig erklärt. Die Banken begründen die Gebühr u.a. damit, dass sie die Bonität des Kunden überprüfen muessen. Das haben die OLG nicht akzeptiert, da die Bonitätspruefung allein im Interesse der Bank liege.

Jetzt haben einige Banken angekündigt, die Bearbeitungsgebuehr nicht mehr zu erheben. Viel interessanter ist die Frage, ob und vor allem wie lange Kunden diese Gebühr zurückfordern können. Zur ersten Frage: ja! Zur zweiten: das kommt darauf an, wann die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat. Die Meinung der Banken: die Verjährungsfrist beginnt mit Zahlung der Gebühr durch den Kunden. Nach dieser Auffassung wären viele Faelle bereits verjährt. Man kann aber auch auf die vollständige Rückzahlung des Kredites abstellen oder auf die Kenntnis davon, dass die Gebühr unzulässig ist.

Jedenfalls ist zu beachten, dass am 31.12. "Verjährungsstichtag" ist - also sollte mögliche Ansprüche jetzt geprüft werden, damit ggf. verjaehrungsunterbrechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Freitag, 9. Dezember 2011

"Arm" ist relativ

Meine Mandanten werden auf Zahlung aus einem Praxiskaufvertrag in Anspruch genommem. Wir sind der Meinung: zu Unrecht.

Der Gegner stellt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe - er sei "arm" im Sinne des Gesetzes, weil er Leistungen nach "Hartz IV" beziehe (der Bescheid lag bei).Meine Mandanten berichteten mir, dass der Antragsteller allein von ihnen in den letzten 18 Monaten ca. Euro 100.000,00 erhalten hat (das konnten sie auch nachweisen). Außerdem sei er Eigentümer von mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Immobilien. Dies teilte ich dem Gericht mit, dass wiederum den Antragsteller aufforderte, diese Tatsachen zu erläutern.

Jetzt kam der Beschluß des Gerichts: "Hier ist der Kläger nicht nur Eigentümer mehrerer Immobilien, in denen nicht nur X, sondern auch Y ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht haben, was nicht ohne weiteres zu Lasten der Staatskasse gehen darf....ihm sind (sic:Beträge)...zugeflossen, über deren Verwendung bzw. Verbleib er entgegen der Aufforderung des Gerichts Auskunft zu erteilen sich geweigert hat. Sein Hinweis, dass er jedenfalls derzeit Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhält, ist vor diesem Hintergrund nicht ausreichend."

Das Gericht hat hier so entschieden, wie es die meisten Menschen empfinden.....Dennoch komme ich nicht umhin zu fragen: warum hat der Gegner dem Gericht gegenüber keine Auskunft erteilt - was hat er noch zu verbergen ?

Ich bin gespannt, ob die Gegenseite Beschwerde einlegt und wie dann ggf. das OLG entscheidet. Wohl gemerkt: bisher geht es allein darum, ob der Antragsteller "arm" im Sinne der §§ 114, 115 ZPO ist.

Donnerstag, 8. Dezember 2011

Der AWD, die Provisionen und der Griff in die Trickkiste

Heute morgen ging es durch die Nachrichten: nach Recherchen von NDR Info hat der AWD bei vielen - wenn nicht den meisten - Vermittlungen von Fonds vor dem Börsengang überhöhte Provisionen kassiert, über die die Anleger nicht aufgeklärt wurden.

"Überhöht" heißt in diesem Fall nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mehr als 15 % des jeweiligen Anlagebetrages. Wird diese Grenze überschritten und wird der Anleger darüber nicht aufgeklärt, kann der Anleger Schadensersatz (Rückabwicklung des Fondsgeschäfts und ggf. weiterer Schaden, zB. Zinsausfall) beanspruchen.

Damit die erhöhten Provisionen nicht gleich "auffallen" wurden sie gesplittet: einen Teil erhielt die (weitgehend unbekannte) AWD-Tochter Allgemeine Immobilien, Makler & Service GmbH ( AIMS), die den Vertrieb an die AWD GmbH deligiert hatte. Diese erhielt ebenfalls Provisionen. Betrachtet man die Provisionen der beiden Gesellschaften isoliert, bleiben die Provisionen unter der vom BGH festgelegten 15%-Schwelle. Innerhalb des Konzerns jedoch sind durch diesen "Zaubertrick" deutlich mehr als 15% an Provisionen in der Kasse des AWD gelandet.

Ich glaube nicht, dass die Gerichte dies zu Lasten der Anleger werden durchgehen lassen. Die Rechtsprechung des BGH könnte sonst einfach unterlaufen werden......

Aber Achtung: in vielen Fällen müssen wegen der Verjährungsproblematik noch in diesem Jahr Maßnahmen ergriffen werden, wenn Anleger Schadensersatz geltend machen wollen. Sonst nützten auch Urteile, die zukünftig zugunsten der Anleger ergehen, dem einzelnen nicht, weil sein Anspruch verjährt, d.h. nicht mehr durchsetzbar ist.

Und schon aus Prinzip sollte man dem AWD diese Praxis nicht durchgehen lassen......

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Twilight "Bis(s) zum Börsengrauen" - wertlose Wertpapiere können ewig leben

Muss ein Unternehmen oder gar ein Staat den Weg in die Insolvenz antreten, werden dessen Aktien und Schuldverschreibungen meist wertlos.
Vor zehn Jahren traf dieses Schicksal die Anleger, die argentinische Staatsanleihen gekauft hatten, vor drei Jahren die Anleger von Lehman Brothers - und wer weiß: im nächsten Jahr vielleicht die Gläubiger  von Griechenland, Portugal oder Italien......

Einige Wertpapiere jedoch scheinen wie Untote ewig zu leben. Eine Anleihe aus Argentinien vom 06.02.1996 (WKN 130860) wird aktuell an der Börse bei ca. Euro 12,70 gehandelt. Immerhin ist dies fast das 9-fache des momentanen Aktienwertes der Commerzbank AG ! Offensichtlich glauben die Anleger in größerem Ausmass daran, dass Argentinien die Altschulden doch irgendwann zahlt als daran, dass die Commerzbank AG ihre Probleme in den Griff bekommt.....

Einen noch höheren Wert erreichte kürzlich in einer Auktion eine Aktie von Lehman Brothers - sie wurde bei einem Preis von Euro 24.000,00 zugeschlagen ! Es handelte sich dabei allerdings um die Aktie mit der Seriennummer 0001 - die erste Aktie von Lehman Brothers, sie stammt aus dem Jahr 1994, dem Jahr des Börsengangs. Sie hing bis zur Insolvenz im Büro des Vorstandes und stellt sicher ein einmaliges Dokument der Finanzkrise dar.

Einen interessenten "Lebenslauf" kann auch die Anleihe der Waterschap Ellewoutsdijk (Niederlande) aus dem Jahr 1734 aufweisen. Sie wurde aufgelegt, um die Eindeichung des Watts an der Nordseeküste und vor den westfriesischen Inseln zu finanzieren. Sie hat keine Laufzeit, nach der das Kaiptal zugezahlt werden muss. Das Erstaunliche: noch heute werden Zinsen für diese Anleihe gezahlt. Der Sammlerwert beginnt bei ca. 1.000 EUR,  der Nominalwert beträgt nur 320 Gulden. Es ist das älteste noch gültige Wertpapier der Finanzgeschichte. ( Wer sich noch weiter für historische Wertpapiere interessiert, schaue hier)

Ach ja - es gibt noch eine Gemeinsamkeit zwischen diesen Wertpapieren und den Vamiren: die meisten sind überaus schön !